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Allgemeine Geschäftsbedingungen der CodeFabrik GmbH für skai

Stand: 01.01.2026

Geltung dieser Bedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von skai (theskai.de, gremium-ki.de), ein Produkt der CodeFabrik GmbH (CodeFabrik). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner (im Folgenden: Kunde) sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen.
  2. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) finden diese AGB keine Anwendung.

Vertragsschluss

  1. Alle Angebote von skai sind freibleibend.
  2. Die Annahme kann auch per E-Mail oder über das Abschlussformular über die Website erfolgen.
  3. Der Vertrag zwischen skai und dem Kunden kommt durch die Annahme des Angebots zustande. Die Annahme kann auch per E-Mail oder über das Abschlussformular über die Website erfolgen.
  4. Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
  5. Für den Vertragsschluss ist es zwingend erforderlich, dass die skai Auftragsverarbeitungsvereinbarung durch den Kunden akzeptiert wird und diese zwischen den Parteien wirksam vereinbart wird. Auch dies ist per E-Mail oder über das Abschlussformular über die Website möglich.

Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung der in der jeweiligen Bestellbestätigung bezeichneten skai Software (“Software”) durch CodeFabrik GmbH an den Kunden in Form der Anwendersoftware, über eine Datenfernverbindung dem Kunden als Software-as-a-Service Leistung (“SaaS”) zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der Software erzeugten und/oder eingebrachten Daten (die “Datensätze”) und die Einräumung von Nutzungsrechten an der Software.
  2. CodeFabrik GmbH gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Diese Gewährleistung gilt ausdrücklich nicht für die Verfügbarkeit der KI-Systeme von Drittanbietern auf welche die Software Zugriff nimmt.
  3. Der Quellcode (“Source Code”) der Software ist grundsätzlich kein Vertragsgegenstand und kann nur dann Teil des Vertragsgegenstandes werden, soweit dies ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird.
  4. Für die Beschaffenheit der Software ist die von CodeFabrik ausgelieferte Leistungsbeschreibung abschließend maßgeblich. Eine davon abweichende Beschaffenheit der Software schuldet CodeFabrik nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde insbesondere nicht aus Darstellungen der Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung von CodeFabrik, sowie von deren Angestellten oder Vertriebspartner herleiten,
    es sei denn, CodeFabrik hat die von der Leistungsbeschreibung abweichende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt.
  5. CodeFabrik kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. CodeFabrik wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
  6. Soft- und Hardwareinstallationen, Einweisungen und Schulungen werden nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zwischen CodeFabrik und dem Kunden Bestandteile der Leistungspflicht und sind grundsätzlich vergütungspflichtig.

Testversion, Registrierung, Account und Haftung

  1. CodeFabrik bietet dem Kunden auf ihren Websites (https://theskai.de, https://gremium-ki.de) die Möglichkeit, sich ein Nutzer-Konto (“Account”) anzulegen.
  2. Der Kunde kann mit diesem Account eine kostenlose Testversion innerhalb des Testzeitaums (14 Tage) der Software (“Testversion”) mit eingeschränktem KI-Guthaben (Credits) nutzen.
  3. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Lizenz zu erwerben und seinen Account und die Beschränkungen der Testversion aufzuheben, indem er im Lizenzbereich eine Änderung der Lizenz vornimmt.
  4. Die Registrierung ist nur juristischen Personen erlaubt und darf nur von einer natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss und die berechtigt ist, den Kunden in Bezug auf den Abschluss des Vertrages rechtsgeschäftlich zu vertreten.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die Zugangsdaten zu seinem Account vor unberechtigten Zugriffen Dritter angemessen zu schützen.
  6. Das Anlegen mehrerer Accounts für dasselbe Unternehmen ist unzulässig.
  7. CodeFabrik übernimmt für die Testversion keinerlei Wartungs- und/oder Supportverpflichtungen.
  8. CodeFabrik macht keine Zusagen zur Mangelfreiheit der Testversion und gibt keine entsprechenden Garantien ab.
  9. Der Kunde nutzt die Testversion kostenfrei. Die Gewährleistung beschränkt sich daher nur auf arglistig verschwiegene Sach- und Rechtsmängel (vgl. § 600 BGB). Im Übrigen sind die Mängelrechte des Kunden ausgeschlossen.
  10. Der Kunde ist nicht befugt, etwaige Mängel der Testversion selbst zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen.

Nutzungsregeln und Sperrung des Accounts

  1. Der Kunde ist für alle Nutzungen der Software mit seinem Account verantwortlich.
  2. Die Nutzung er Software für rechtswidrige und strafbare Zwecke ist untersagt.
  3. Dem Kunden ist es untersagt, die Software zur Generierung von pornographischen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, sexistischen oder rassistischen Inhalten zu verwenden.
  4. Der Kunde ist für sämtliche von ihm hochgeladenen Daten selbst verantwortlich. CodeFabrik führt keine Prüfung der Vollständigkeit, Plausibilität oder des Inhalts der über den Account hochgeladenen Daten durch.
  5. CodeFabrik ist berechtigt, den Zugang zur Software bzw. zum Account ganz oder teilweise, vorübergehend auszusetzen bzw. den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag einschließlich dieser AGB, insbesondere dieser Nutzungsregeln, verletzt.

Verwendung Künstlicher Intelligenz (“KI”)

  1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Software auf KI-Systeme von Drittanbietern (z.B. Mistral AI, OpenAI, Microsoft, Anthropic, oder Google; insgesamt nachfolgend “LLM-Anbieter”) zurückgreift. Die Parteien sind Nutzer solcher KI-Systeme.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei etwaigen Ergebnissen der Software, die hierzu auf LLM-Anbieter zurückgreift, lediglich um Annahmen handelt, die aufgrund von Wahrscheinlichkeiten getroffen wurden und deren Qualität insbesondere von der Qualität der vom Kunden eingespeisten Datensätze abhängt. Zu den vertragsgegenständlichen Leistungen zählt daher explizit nicht die Richtigkeit der Ergebnisse der Software.
  3. CodeFabrik wird im Rahmen der Vereinbarungen mit den LLM-Anbietern darauf hinwirken, dass die KI-Systeme auf Servern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums betrieben werden. Gegebenenfalls können technische Gründe der LLM-Anbieter es erfordern, dass Serverstandorte in den USA oder anderen Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums genutzt werden müssen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Datenbestände und andere Informationen, die bei der Nutzung der Software entstehen, an die LLM-Anbieter übermittelt und von diesen verarbeitet werden.
  4. Der Kunde hat die Möglichkeit, einzelne LLM-Anbieter für die verwaltete Organisation freizugeben und zu aktivieren. In Absprache mit unserem Support können auch selbstgehostete LLMs in skai eingebunden werden.

Verfügbarkeit

  1. Der Kunde ist sich bewusst, dass eine durchgehende Verfügbarkeit von 100% der Software technisch unmöglich ist. CodeFabrik setzt sich dennoch dafür ein, die Software so durchgängig wie möglich verfügbar zu halten. Kurzzeitige Beeinträchtigungen oder vorübergehende Ausfälle der Software können insbesondere durch Wartungsarbeiten, Sicherheitsaspekte, Kapazitätsanforderungen oder durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von CodeFabrik liegen (wie etwa Ausfälle öffentlicher Kommunikationsnetze, Probleme bei Drittanbietern, Stromunterbrechungen usw.) verursacht werden.
  2. CodeFabrik ist es unbenommen den Zugang zur Software aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in ihrem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.
  3. CodeFabrik garantiert eine jährliche Verfügbarkeit von skai von 99,5 %. Diese Service-Level-Vereinbarung (SLA) gilt für die reine Netzwerkverfügbarkeit unserer Plattform, ausgeschlossen sind jedoch geplante Wartungsarbeiten und unvorhergesehene Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, Handlungen Dritter).

Support

  1. CodeFabrik bietet Support via E-Mail ([email protected]). Support wird von Montag bis Freitag (i.d.R. von 9:00 Uhr bis 17 Uhr – Servicezeiten) bearbeitet.
  2. CodeFabrik behebt Fehler innerhalb der Support-Zeit nach folgender Maßgabe:
    1. Fehler, die zu einer unerheblichen Beeinträchtigung der Funktionalität der Software führen (bspw. Rechtschreibfehler, falsch dargestellte Hinweisdialoge, etc.), werden nach Wahl von CodeFabrik im Rahmen eines geplanten Updates behoben.
    2. Fehler, die zu einer erheblichen Beinträchtigung der Benutzbarkeit der Software im Betrieb des Kunden führen ( z.B. Ausfall zentraler Funktionalitäten), werden von CodeFabrik in angemessener Zeit mit einem kurzfristigen Update (“Hotfix”) behoben.

Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Erbringung der von CodeFabrik geschuldeten Leistungen notwendigen und zumutbaren Mitwirkungspflichten auf eigene Kosten zu erfüllen. Spezifische Mitwirkungspflichten sind gesondert zu vereinbaren.
  2. Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet,
    1. Störungen im Betrieb der Software unverzüglich an CodeFabrik zu melden
    2. Die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Zugangsdaten geschützt zu verwahren.

Vergütung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen der Bestellung vereinbarte Vergütung an CodeFabrik zu zahlen.
  2. Die Zahlung für die Softwarenutzung erfolgt gemäß den im Angebot festgelegten Abrechnungszyklen. Die erste Rechnungsstellung erfolgt bei Vertragsabschluss, danach jeweils zu Beginn des Vertragsmonats (bei monatlicher Zahlungsweise) oder des Vertragsjahres (bei jährlicher Zahlungsweise). Voraussetzung für die Aktivierung der Software ist der Ausgleich der Erstrechnung. Bei einer Erhöhung der Nutzeranzahl („User”) passt sich die Vergütung entsprechend an. Erfolgt eine Änderung während des laufenden Jahres, werden die zusätzlichen Leistungen bei jährlicher Abrechnungsweise bis zur nächsten Jahresrechnung gesondert auf monatlicher Basis berechnet.
  3. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde automatisch in Verzug – eine gesonderte Mahnung ist dafür nicht erforderlich. Für nicht rechtzeitig gezahlte Beträge werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auf den offenen Rechnungsbetrag erhoben.
  4. CodeFabrik ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung einmal jährlich nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB in angemessenem Umfang anzupassen. Eine solche Anpassung ist erstmals nach Ablauf von 12 Monaten Vertragslaufzeit zulässig und kann danach in jährlichen Abständen erfolgen. Der Kunde wird von CodeFabrik mindestens drei Monate vor Inkrafttreten der Anpassung schriftlich informiert. Bei der Festlegung einer Anpassung sind insbesondere die folgenden Umstände zu berücksichtigen
    1. Kosten, die durch Änderungen bei CodeFabrik entstehen, sofern diese Änderungen nicht von CodeFabrik zu vertreten sind und zu einer Veränderung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung führen, und
    2. Veränderungen des vom Statistischen Bundesamt offiziell festgestellten Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland. Erhöht sich die bis zum Zeitpunkt der Anpassung geltende Vergütung um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen.
  5. Leistungen, die in diesem Angebot nicht ausdrücklich genannt sind, werden gesondert berechnet. Die Höhe der Vergütung ist zwischen den Parteien zu vereinbaren. CodeFabrik ist nicht verpflichtet, zusätzliche Leistungen zu erbringen, solange der Kunde der Übernahme der hierfür anfallenden Mehrkosten nicht zugestimmt hat.
  6. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechteeinräumung und geistiges Eigentum

  1. Der Kunde erhält an der jeweils aktuellen Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Usern ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht, das zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkt ist und die Nutzung der Software nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen gestattet.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Software ausschließlich im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit und nur durch eigenes Personal zu verwenden. Jede darüber hinausgehende Nutzung der Software durch den Kunden ist untersagt.
  3. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden findet nicht statt.
  4. Sämtliche von CodeFabrik eingesetzte Open-Source-Software ist urheberrechtlich geschützt und unterliegt eigenen Lizenzbestimmungen, die im Zweifel Vorrang vor diesen AGB haben. Sofern die Software Bestandteile von Open-Source-Software enthält, werden diese Komponenten sowie die jeweils geltenden Lizenzbedingungen in einer gesonderten Anlage aufgeführt.
  5. Soweit die Open-Source-Lizenzbedingungen keine ausdrücklich abweichende Regelung vorsehen, wird für das Einräumen von Nutzungsrechten an Open-Source-Software von CodeFabrik keine Lizenzgebühr erhoben. Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Vergütung bezieht sich daher grundsätzlich nicht auf die Open-Source-Software.
  6. Unbeschadet der Vertraulichkeitsbestimmungen in Ziffer 15 dieser AGB ist es CodeFabrik untersagt, Datensätze an Dritte zu übermitteln oder ihnen gegenüber offenzulegen. Bei Vertragsschluss gehen die Parteien davon aus, dass die Datensätze keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Sollten an den Datensätzen dennoch urheberrechtliche Schutzrechte bestehen oder künftig entstehen, gelten die Regelungen dieser Ziffer 11 entsprechend.

Freistellung

  1. Sofern ein Dritter gegenüber CodeFabrik wegen eines Verhaltens des Kunden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen eine Verletzung seiner Rechte geltend macht – etwa infolge einer nicht ordnungsgemäßen Nutzung der Software durch den Kunden –, wird der Kunde CodeFabrik auf erstes Anfordern von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen des Dritten freistellen und jeden Schaden ersetzen, der CodeFabrik aufgrund der Rechte des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger im Rahmen der Rechtsverteidigung anfallender Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ihn an der Rechtsverletzung kein Verschulden trifft.
  2. Sollte CodeFabrik gewerbliche Schutzrechte und/oder Urheberrechte Dritter durch die Leistung verletzen, wird CodeFabrik nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten dem Kunden entweder das erforderliche Nutzungsrecht an der Leistung verschaffen oder die Leistung so anpassen, dass sie keine Rechte Dritter mehr verletzt. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich, nimmt CodeFabrik die Leistung zurück und erstattet dem Kunden die hierfür gezahlte Vergütung abzüglich eines angemessenen Nutzungsentgelts. Zudem stellt CodeFabrik den Kunden in diesem Fall von allen aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter rechtskräftig auferlegten Anwalts- und Gerichtskosten sowie von rechtskräftig festgestellten Schadensersatzansprüchen frei, sofern CodeFabrik nicht nachweist, dass sie die Verletzung nicht zu vertreten hat.

Haftung

  1. CodeFabrik haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie im Rahmen einer von CodeFabrik übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten) ist die Haftung von CodeFabrik – mit Ausnahme der in Ziffer 13.1 genannten Fälle – der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der nach Art des jeweiligen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
  3. Eine darüber hinausgehende Haftung von CodeFabrik ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt CodeFabrik im Rahmen der Nutzungsüberlassung keine Haftung für anfängliche Mängel, sofern die Voraussetzungen gemäß Ziffer 13.1 oder 13.2 nicht gegeben sind. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt ebenso für eine persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von CodeFabrik.

Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag über die Nutzung der Software wird gemäß dem Angebot für die im bestätigten Angebot festgelegte Laufzeit geschlossen.
  2. Bei einer jährlichen Laufzeit verlängert sich die Laufzeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Vereinbarung nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Bei einer monatlichen Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat und kann jederzeit zum Folgemonat gekündigt werden.
  3. Die Kündigung ist in Textform, beispielsweise per E-Mail, einzureichen.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Geschäftsgeheimnisse – einschließlich des Inhalts des Vertragswerks – sowie alle sonstigen, als vertraulich gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) vertraulich zu behandeln. Die empfangende Partei (der „Empfänger“) wird diese vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, die sie bei eigenen vertraulichen Informationen gleicher Sensitivität anwendet, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

  2. Die Verwendung der vertraulichen Informationen ist auf Zwecke im Zusammenhang mit dem Vertragswerk beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei dürfen vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden. Zustimmungen müssen schriftlich erfolgen. Als Dritte im Sinne dieses Absatzes gelten nicht verbundene Unternehmen der Parteien sowie Berater, die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

  3. Soweit einschlägige gesetzliche Pflichten dies verlangen, ist der Empfänger zudem befugt, vertrauliche Informationen offenzulegen und weiterzugeben. Soweit rechtlich zulässig wird der Empfänger die offenlegende Partei vor einer solchen Offenlegung vertraulicher Informationen benachrichtigen.

  4. Die Parteien verpflichten ihre Mitarbeiter sowie etwaige Dritte, denen sie vertrauliche Informationen zugänglich machen, zur vertraulichen Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisse. Dabei ist sicherzustellen, dass die Verschwiegenheitspflicht auch nach Beendigung des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses fortgilt, sofern nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

  5. Von der Vertraulichkeitsverpflichtung nicht erfasst sind Informationen, die

    1. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits allgemein bekannt waren oder später allgemein bekannt werden, ohne dass hierbei gegen die in diesem Rahmenvertrag geregelten Vertraulichkeitspflichten verstoßen wird,
    2. vom Empfänger unabhängig von diesem Rahmenvertrag eigenständig entwickelt wurden,
    3. dem Empfänger von Dritten oder von der offenlegenden Partei außerhalb dieses Rahmenvertrags ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit zugänglich gemacht wurden.

    Die Beweislast für das Vorliegen einer der vorstehend genannten Ausnahmen trägt die Partei, die sich auf die jeweilige Ausnahme beruft.

  6. Mit Abschluss des gesamten Vertragswerks sind die Parteien verpflichtet, sämtliche in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei auf deren Verlangen herauszugeben oder zu löschen. Ausgenommen hiervon sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht gilt, sowie Datensicherungen, die im Rahmen üblicher Backup-Prozesse erstellt werden.

  7. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht während der gesamten Laufzeit des Vertragswerks sowie für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des letzten auf Grundlage dieses Rahmenvertrags abgeschlossenen Vertrags.

Datenschutz

  1. Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO), einzuhalten.
  2. Zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Abschluss dieser Vereinbarung zwischen den Parteien ist zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrags.

Änderungen der AGB

  1. CodeFabrik ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn eine solche Änderung aufgrund von Änderungen der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung oder wegen sonstiger wesentlicher Veränderungen der maßgeblichen Rahmenbedingungen erforderlich wird.
  2. CodeFabrik wird den Kunden mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten der Änderungen der AGB per E‑Mail darüber informieren. Der Kunde ist berechtigt, den Änderungen spätestens bis zwei Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten zu widersprechen.
  3. Widerspricht der Kunde nicht oder nicht innerhalb der vorgesehenen Frist in Textform, gilt dies als Zustimmung zu der Änderung der AGB; die neuen Regelungen treten gegenüber dem Kunden zum vorgesehenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Kraft. Ausgenommen hiervon sind Änderungen, die wesentliche Vertragspflichten in ihrem Kern verändern und/oder das Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich beeinträchtigen.
  4. Widerspricht der Kunde der Änderung der Nutzungsbedingungen fristgerecht, kann CodeFabrik entscheiden, das von der Änderung betroffene Vertragsverhältnis mit dem Kunden unter Weitergeltung der bisherigen Regelung fortzuführen oder es mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Änderung fristlos zu kündigen.
  5. CodeFabrik wird den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders auf das Kündigungsrecht von CodeFabrik, die vom Kunden einzuhaltende Widerspruchsfrist sowie die Folgen eines Widerspruchs hinweisen.

Schlussbestimmungen

  1. Es findet deutsches Recht Anwendung; die Vorschriften des CISG sind ausgeschlossen.
  2. Leistungs- und Zahlungsort ist Osnabrück.
  3. CodeFabrik ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages auch Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
  4. Der Kunde kann gegenüber Forderungen von CodeFabrik nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
  5. Ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht kann der Kunde nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
  6. Für alle aktuellen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Osnabrück ausschließlicher Gerichtsstand.
  7. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.